Sachleistungsprinzip
Zum Konzept der ANKER-Zentren gehört das Sachleistungsprinzip. Konkret bedeutet das: es gibt Essen aus der Kantine und vorgepackte Hygienepakete, Fahrkarten und Kleidung werden vom Zentrum ausgegeben, die Gesundheitsversorgung wird ausschließlich durch spezielle Lagerärzt*innen ermöglicht. Eine freie Wahl gibt es nicht – nicht beim Essen, nicht beim Duschgel, nicht bei der ärztlichen Versorgung.
Abhängig von der Art der Sachleistungen bekommt jede alleinstehende Person noch ein monatliches Existenzminimum von rund 80,- bis 120,- Euro. Damit sollen alle weiteren Bedürfnisse abgedeckt werden, sogar die Kosten für rechtlichen Beistand – doch das ist schlicht unmöglich.
Das Sachleistungsprinzip ist bevormundend und diskriminierend. Es nimmt den Menschen in den Lagern den letzten Rest an Souveränität und Würde, es zerstört jegliche Möglichkeit auf Individualität und ein selbstbestimmtes Leben.
David, 39, Nigeria, neun Monate in Bamberg:
Das Sachleistungsprinzip für die Geflüchteten im Lager war der Grund dafür, dass 2018 in den Bamberger Supermärkten so viel gestohlen wurde. Viele Menschen haben eine Strafe bekommen, manche kamen ins Gefängnis und einige sind weiter in andere europäische Länder geflüchtet. Viele Familien haben einfach angefangen, Dosen und Plastikflaschen zu sammeln, um ihren Kindern etwas zu essen machen zu können, da diese die Kantinenverpflegung nicht essen.
Die Sachleistungen sind in § 3 Abs. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelt.
Das in bar auszuzahlende Existenzmimimum ist in § 3a Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelt.